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Hessische Bauordnung § 3, Allgemeine Anforderungen
(1) Bauliche Anlagen sowie andere
Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so
anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben,
Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet
werden.
Radiaethetische Baugrunduntersuchung
Im
Volksmund als (Wünschel-)Rutengehen bekannt. Radiaesthesie ist vom
lateinischen Wort "radius" (= Strahl) und dem griechischen
"aisthesis" (= Wahrnehmung, Empfindung) abgeleitet.
Es handelt sich dabei um die "Fähigkeit, mithilfe von Pendel oder
Wünschelrute Wasseradern, Metallvorkommen, sogenannte pathogene Zonen
u.a. aufzuspüren". Und dies wird seit Jahrtausenden gemacht. Schon
in der Bibel gibt es Hinweise auf den Gebrauch von Wünschelruten.
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