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Hessische Bauordnung § 3, Allgemeine Anforderungen

(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

 

Radiaethetische Baugrunduntersuchung

Im Volksmund als (Wünschel-)Rutengehen bekannt. Radiaesthesie ist vom lateinischen Wort "radius" (= Strahl) und dem griechischen "aisthesis" (= Wahrnehmung, Empfindung) abgeleitet.
Es handelt sich dabei um die "Fähigkeit, mithilfe von Pendel oder Wünschelrute Wasseradern, Metallvorkommen, sogenannte pathogene Zonen u.a. aufzuspüren". Und dies wird seit Jahrtausenden gemacht. Schon in der Bibel gibt es Hinweise auf den Gebrauch von Wünschelruten.