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norman heimbrodt architekt

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"Es genügt eben nicht, dass Technik gut funktioniert. Sie muss auch in die Welt passen." Gero von Randow, dt. Wissenschafts-Journalist

Si Ge-Plan

Abkürzung für "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan".

Ein SiGe-Plan ist nach der aktuellen Baustellenverordnung (Stand 1999) unter gewissen Umständen für ein neues / laufendes Bauvorhaben zu erstellen.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) dient der Umsetzung der EG- Baustellenrichtlinie und soll mithelfen, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Neu ist, dass nicht mehr die Bauunternehmen sondern der Bauherr für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist. Den Bauunternehmen werden keine zusätzlichen Pflichten auferlegt. Wenn der Bauherr nicht über die notwendige Sachkunde am Bau verfügt, kann er die Aufgaben an Dritte (z.B. Architekten) vertraglich delegieren.

Weitere Info:

www.sozialnetz-hessen.de

www.bundesrecht.juris.de