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"Es genügt eben nicht, dass Technik gut funktioniert. Sie muss auch in die Welt passen." Gero von Randow, dt. Wissenschafts-Journalist

Bauhelfer sind versichert

Für fast jeden Helfer am Eigenheimbau darf die Bau-Berufsgenossenschaft Beitrag verlangen. Lediglich der Bauherr selbst und sein Lebensgefährte sind davon ausgenommen. So hat das Bundessozialgericht erst jüngst entschieden (Az.: B 2 U 8/01). Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss: Jeder andere Helfer am Bau kostet Beiträge, die sich die gesetzliche Unfallversicherung vom Bauherrn holt.

Meist erfahren die Versicherungsträger auf "kurzem Wege" von den Bauantragsbehörden, wenn eine neue Baustelle eingerichtet wird. Die Berufsgenossenschaft schickt dem Bauherrn dann einen Fragebogen, in dem sie wissen will, ob das Haus durch eine Baufirma oder mit Eigenleistungen errichtet wird.

Beschäftigt der Bauherr Helfer gegen Entgelt - sei es auch noch so gering - ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Beiträge richten sich danach, wie viele Stunden ein Bauhelfer tätig ist, ob er eine Qualifikation im Baugewerbe besitzt und welche Tätigkeiten er verrichtet. Preisunterschiede je nach Qualifikation. Rechnen Sie mit rund 250 Euro Beitrag für einen unentgeltlichen Bauhelfer ohne Qualifikation, der rund 200 Stunden in einer Tätigkeit des Bauhauptgewerbes (Maurer, Zimmermann, Dachdecker) auf Ihrer Baustelle tätig ist. Für die gleiche Stundenleistung eines ungelernten Helfers im Ausbaugewerbe (Maler, Fliesen- und Fußbodenleger, Installateur) müssen Bauherren rund 150 Euro bezahlen.

Egal, ob Verwandte, Freunde oder Nachbarn helfen: Sie sind versichert, müssen aber selbst keinen Cent bezahlen. Dies ist Aufgabe des Bauherrn, der in diesem Zusammenhang die gleichen Pflichten wie ein gewerblicher Unternehmer hat. Er muss nicht nur Arbeitsschutzkleidung bereitstellen, sondern auch den Versicherungsbeitrag bezahlen.

Die Berufsgenossenschaft verlangt genaue Buchführung über alle
Arbeitsstunden, die die Helfer geleistet haben.

Zwar bezahlt man bis zu insgesamt 39 Stunden für alle Helfer zusammen gar nichts. Doch eine halbe Stunde mehr, und der Bauherr muss von der ersten Stunde an je nach Bundesland zwischen 1,32 Euro und 1,64 Euro pro Stunde für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bezahlen.

 

Zu niedrige Stunden-Angaben lohnen nicht immer. Denn die Berufsgenossenschaft führt anhand von Arbeitsrichtwert-Tabellen Plausibilitätsprüfungen durch und schickt im Zweifel Ermittler auf die Baustelle. Wer beim Schummeln erwischt wird, muss mit Nachzahlungen und 2.500 Euro Bußgeld rechnen.

Ein Entkommen aus der Zahlungs-Pflicht gibt es nicht. Selbst eine private Unfall-Police (Gruppenvertrag) befreit nicht von den Einzahlungen in die gesetzliche Unfallkasse. Daher ist der private Unfallzusatzschutz für Bauhelfer überflüssig, sagt die Stiftung Warentest.

Alle Bauherren, die mit öffentlichen Fördermitteln bauen, sind fein
raus: Sie brauchen keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu bezahlen.

Bauherren-Versicherung

Bauleistungs-Versicherung

Die Bauleistungs-Versicherung deckt unvorhergesehene Gefahren für Gebäude während der Roh-, Aus- und Umbauphase ab. Neben dem Diebstahl fest eingebauter Teile sind alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial versichert. Sie zahlt beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalteinflüsse, durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder durch Konstruktions- und Materialfehler.

Die Bauleistungs-Versicherung wird einmalig für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen. In der Regel wird der Beitrag im Voraus für die gesamte Baudauer gezahlt, im Einzelfall - zum Beispiel bei großen Bauvorhaben - können aber auch Ratenzahlungen vereinbart werden.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Baustellen sind eine Gefahrenquelle für Fußgänger und den Straßenverkehr. Verantwortlich für die Sicherheit auf dem Baugrundstück und des entstehenden Hauses ist der Bauherr. Bei manchen Versicherungen sind Bauvorhaben bis zu rund 25.000 Euro in der privaten Haftpflicht-Versicherung mit eingeschlossen. Dies kann aber zu wenig sein. Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht des Bauherrn erstreckt sich nicht nur auf Schäden, die beispielsweise durch unzureichend gesicherte Baustellen oder herab fallende Teile entstehen. Auch die Auswahl qualifizierten Fachpersonals liegt in seiner Verantwortung. Bei Arbeitsunfällen ist der Haftpflichtige oft schwer zu ermitteln. Auf den Bauherrn können also enorme Ansprüche von Seiten der Sozialversicherungsträger zukommen. Deshalb gewährt die Bauherren-Haftpflichtversicherung zum Teil auch Rechtschutz vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Versicherung übernimmt dann anfallende Anwalts- und Prozesskosten.

Siehe hierzu auf weiter unten:

 Si Ge-Plan  - Verantwortung des Bauherren

Feuerrohbau-Versicherung

Die Feuerrohbau-Versicherung deckt in der Regel Feuerschäden an fertig gestellten Gebäudeteilen und Baumaterialien, die der Bauherr selbst gekauft hat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich vom Baubeginn bis zum Einzug. Meist ist dieser Schutz jedoch in der Wohngebäude- oder der Bauleistungs-Versicherung integriert.